Büro

Axel Hankotius

Lindhorster Straße 6, 21218 Seevetal, Telefon: 04105-52935, Fax: 04105-556013
friedhof.hittfeld(at)web.de

Öffnungszeiten: Dienstags 10 bis 12 Uhr und Freitags 13 bis 15 Uhr

Die Mitarbeiter/innen

bis 1880 Friedhofswärter Griese,
1880 bis 1896 Ludwig Lührs
1896 bis 1934 August Lührs
1934 bis 1974 Rudolf Lührs (Vater)
1973 bis 1996 Rudolf Lührs (Sohn)
1981 bis 2010 Helmut Maack
1997 bis 2005 Willi Janke
2005 bis 2009 Sandra Raun
seit 2007        Jürgen Becker
seit 2010        Axel Hankotius
seit 2011        Claudia Gebel

v.l.n.r.: Claudia Gebel, Axel Hankotius und Jürgen Becker

Gebührenordnung

1

SARGBESTATTUNGEN (Ruhezeit 30 Jahre)

1.1

Wahlgrabstätten | Allgemein (verlängerbar)

1.1.1

Nutzungsrecht | neu

je Grabstelle einmalig

330,00 €

1.1.2

Nutzungsrecht | Velängerung

je Grabstelle und Jahr

11,00 €

1.2

Wahlgrabstätten | Staudenlage (verlängerbar)

 

 

1.2.1

Nutzungsrecht | neu

je Grabstelle einmalig

330,00 €

1.2.2

Nutzungsrecht | Verlängerung

je Grabstelle und Jahr

11,00 €

1.2.3

Herrichtung

je Grabstelle einmalig

150,00 €

1.2.4

Herrichtung | weitere Beisetzung

je Grabstelle einmalig

150,00 €

1.2.5

Unterhalt mit Beseitigung von Versackungen

je Grabstelle und Jahr

26,50 €

1.3

Wahlgrabstätten | Rasenlage (verlängerbar)

1.3.1

Nutzungsrecht | neu

je Grabstelle einmalig

330,00 €

1.3.2

Nutzungsrecht | Verlängerung

je Grabstelle und Jahr

11,00 €

1.3.3

Herrichtung

je Grabstelle einmalig

100,00 €

1.3.4

Herrichtung | weitere Beisetzung

je Grabstelle einmalig

100,00 €

1.3.5

Unterhalt mit Beseitigung von Versackungen

je Grabstelle und Jahr

26,50 €

1.4

Reihengrabstätten (nicht verlängerbar)

 

 

1.4.1

Nutzungsrecht

330,00 €

1.4.2

Herrichtung der Rasenanlage

100,00 €

1.4.3

Unterhalt mit Beseitigung von Versackungen 

800,00 €

1.4.4

Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres

250,00 €

2

URNENBESTATTUNGEN (Ruhezeit 25 Jahre) 

2.1

Urnenwahlgrabstätten | Allgemein (verlängerbar)

 

 

2.1.1

Nutzungsrecht | Neu

je Grabstätte einmalig

300,00 €

2.1.2

Nutzungsrecht | Verlängerung

je Grabstätte und Jahr

12,00 €

2.2

Urnenwahlgrabstätte | Staudenlage (verlängerbar)

2.2.1

Nutzungsrecht | Neu

je Grabstätte einmalig

300,00 €

2.2.2

Nutzungsrecht | Verlängerung

je Grabstätte und Jahr

12,00 €

2.2.3

Herrichtung nach der 1. Beisetzung

je Grabstätte einmalig

80,00 €

2.2.4

Untehalt

je Grabstätte und Jahr

18,00 €

2.3

Urnengrabstätte | Rasenlage

2.3.1

Nutzungsrecht | Neu

je Grabstätte einmalig

300,00 €

2.3.2

Nutzungsrecht | Verlängerung

je Grabstätte und Jahr

12,00 €

2.3.3

Herrichtung nach der 1. Beisetzung

je Grabstätte einmalig

40,00 €

2.3.4

Unterhalt

je Grabstätte und Jahr

18,00 €

2.4

Urnenreihengrabstätte | Rosenabteilung

2.4.1

Urnenreihengrabstätte | Rosenabteilung | Nutzung, Beisetzung, Unterhalt

je Beisetzung für 25 Jahre

435,00 €

3

BEISETZUNGSGEBÜHREN

3.1

Beisetzung | Wahlgrabstätte

3.1.1

Sarg (mit Herrichtung des Grabhügels, Abräumen de Kränze, Einebnen)

280,00 €

3.1.2

Übergroßer Sarg

nach Aufwand

3.1.3

Kindersarg (vor Vollendung des 5. Lebensjahres)

90,00 €

3.1.4

Urne

100,00 €

3.2

Beisetzung | Mindestunterhalt | Friedhofsanlagen

3.2.1

Sarg (Wege, Anlagen, Abfallbeseitigung, Wasserverbrauch)

pro Bestattung und 30 Jahre

330,00 €

3.2.2

Urne (Wege, Anlagen, Abfallbeseitigung, Wasserverbrauch)

pro Bestattung und 25 Jahre

280,00 €

 

4

BENUTZUNG VON FRIEDHOFSEINRICHTUNGEN

4.1

Kapelle (inkl. Grunddekoration, Heizung)

pro Trauerfeier

100,00 €

4.2

Leichenkammer (Kühlraum)

pro Sarg

50,00 €

4.3

Abschiedsraum bei auswärtigen Beisetzungen

35,00 €

4.4

Kirche St. Mauritius (inkl. Grunddekoration, Heizung)

pro Trauerfeier

250,00 €

VERWALTUNGSGEBÜHREN

5

AUSGRABUNGEN / VERSAND

5.1

Ausgrabung eines Sarges

1.000,00 €

5.2

Ausgrabung einer Urne

150,00 €

5.3

Urnenversand

nach Aufwand

6

GENEHMIGUNGEN

6.1

Errichtung oder Veränderung eines Grabmales

120,00 €

6.2

Grabplatte

80,00 €

7

ABRÄUMEN UND ENTSORGUNGEN

7.1

Kissen-Steine bis 0,2 qm (ohne Fundament)

60,00 €

7.2

Kissen-Steine größer 0,2 bis 0,5 qm (ohne Fundament)

80,00 €

7.3

Grabmal mit Fundament bis 1,0 qm

100,00 €

7.4

Grabmal mit Fundament größer 1,0 qm bis 1,5 qm

150,00 €

7.5

Grabmal mit Fundament größer 1,5 qm

260,00 €


Stand: 1. Januar 2011


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Chronik

Aufgeschrieben nach Angaben von Friedhofswärter Rudolf Lührs I, sowie des Friedhof-Ausschußvorsitzenden Adolf Meyer, Helmstorf (Walter Witte, März 1976)

Damit Sie keine Mühe zum Lesen haben, hier der Text in Druckschrift:

 

Wissenswertes über den Friedhof der St. Mauritius-Kirchengemeinde zu Hittfeld

Der Friedhof wurde im Jahre 1830 angelegt. Auf ihm wurde am 28. Juni 1831 Pastor Köring begraben. (Diese Grabstelle ist heute nicht mehr vorhanden). Das war die erste Grabstelle auf dem neu angelegten Friedhof. Die Frau dieses Pastor Köring war eineinhalb Jahre früher verstorben, noch auf dem Kirchhügel bestattet worden. Sie wurde 1831 auf den neuen Friedhof umgebettet.
Der Friedhof wurde im Jahre 1872 erweitert. Die erste Grabstätte bekam am 30. Oktober 1898 auf einer 1897 erfolgten zweiten Erweiterung Johann Jobmann aus Over. Eine dritte Erweiterung wurde 1974 in Angriff genommen und befindet sich zur Zeit noch in der Anlage.
Die erste Kapelle stand am Eingang zum Friedhof beim Torweg Sponagel-Becker gegenüber. Sie wurde im Jahre 1898 abgebrochen und mit den gleichen Steinen und in gleicher Form und Größe auf den neuen Teil wieder aufgebaut.Anno 1936/37 wurde dicht dabei eine neue Kapelle errichtet. Sie dient seitdem zur Abhaltung der Trauerfeiern. 1974/75 wurde diese Kapelle innen verändert, es wurde ein seitlicher Ausgang geschaffen, zusätzlich vermehrte sich die Zahl der Sitzlätze um 50 neue und man kann jetzt den Sarg diagonal aufbahren.Ebenso erhält 1974 die alte Kapelle ein würdigeres Aussehen, sie wurde durch einen Anbau vergrößert und weist jetzt auf: einen Aufbahrungs- u. Abschiedsraum, einen Aufenthaltsraum für Träger, ein Büro für den Friedhofswärter, Toiletten sowie Kühlanlagen. Letztere waren dringend notwendig der Geruchsbelästigungen wegen.Zu der 1974 vorgenommenen Erweiterung des Friedhofes soll noch angemerkt werden, daß 2000 qm des bisher als Weideland genutzten Geländes ostwärts vom alten Friedhof hinzugenommen wurden. Durch kleinere Zuschnitte der Grabstätten und durch eine parkartige Anlage wurde das Gelände zu 52 % genutzt. So konnte man moderneren Ansprüchen gerecht werden.
Seit 1965 wurde die gesamte Unrat- und Müllabfuhr der politischen Gemeinde übertragen.Mit dem 1.7. 1972 wurde durch die Gemeindereform aus 19 ehemaligen Gemeinden die Einheitsgemeinde Seevetal geschaffen. Die bisherigen den Friedhof betreffenden Beschlüsse der Einzelgemeinden mussten von Seevetal übernommen werden. Beim Neubau der Leichenhalle haben folgende Einheits- oder Samtgemeinden wie folgt beigetragen: Es zahlten 80% der Kosten Seevetal, 15% Rosengarten (für Klecken, Tötensen und Westerhof) und 5% Jesteburg (für Harmstorf). Es ist Aufgabe der politischen Gemeinden für eine würdige Ruhestätte zu sorgen. Hier hat das stellvertretend die Kirchengemeinde übernommen. Eine Reihe von Friedhofswärter haben bis heute den Friedhof betreut und zwar:
bis 1880 Friedhofswärter Griese,
vom 1.9.1880 – 31.10.1896 Ludwig Lührs (*2.4.1832 +31.10.1896)
vom 1.11.1896 – 1.7.1934 August Lührs (*22.3.1869 +8.8.1947)
vom 1.7.1934 - 1.7.1974 Rudolf Lührs I. (*19.4.1909)
seit dem 1.7.1974 Rudolf Lührs II. (* 1.7.1935)
Am 1. Juli 1974 beging Rudolf Lührs I. sein 40jähriges Dienstjubiläum als Friedhofswärter. Mit dem Tage trat er in den wohlverdienten Ruhestand. Sein Sohn Rudolf Lührs II trat an seine Stelle.

Die Vergrößerung des Geländes, der Umbau der Kapelle, die Erweiterung der Leichenhalle, die Regelung aller Friedhofsangelegenheiten wurden durch den sehr aktiven Einsatz des K.D. Adolf Meyer- Helmstorf zu einem guten Ende gebracht. Superintendent K. H. Meyer dankte ihm dafür mit lobenden Worten.


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